Preise und Kosten
Nachfolgend möchte ich Ihnen die auf Sie zukommenden Kosten erläutern und transparent machen.
Die für die Konsultation eines Rechtsanwalts anfallenden Kosten sind gesetzlich im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt.
Auch für die Abrechnung meiner Tätigkeit dient das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) als Grundlage. Wie hoch die Kosten in Ihrer konkreten Rechtssache werden, hängt von mehreren Faktoren ab, wie z.B. dem Gegenstandswert oder ob in Ihrem konkreten Fall eine gerichtliche oder außergerichtliche Vertretung geboten ist. Die Berechnung der auf Sie zukommenden Kosten ist daher einzelfallabhängig.
Lediglich Kosten für eine Erstberatung sind streitwertunabhängig und belaufen sich gem. § 34 RVG auf 190 € zzgl. MwSt. Bei einer späteren Vertretung werden diese Gebühren jedoch in voller Höhe angerechnet.
- Bei Erfüllen der gesetzlichen Voraussetzungen haben Sie Anspruch auf Beratungshilfe bzw. Prozesskostenhilfe.
- In einigen Fallgestaltungen (wie z.B. Vertragsgestaltungen) biete ich meinen Mandanten eine individuelle Vergütungsvereinbarung an.
- Ich informiere meine Mandanten stets vorab über mögliche Kosten und zwar so detailliert wie es im Vorfeld möglich ist.
- Sie sind der „Herr des Verfahrens“ - Zu meinem Beratungsansatz gehört eine umfassende Beratung über mögliche Vorgehensweisen. Dazu gehören selbstverständlich auch Kosten, Risiken und Erfolgsaussichten. Nach diesen Informationen entscheiden Sie, welchen Weg wir gemeinsam gehen.