Früher oder später sieht sich wohl jede Familie mit der Frage konfrontiert, wie die Pflege eines alten und/oder kranken Familienmitglied bewerkstelligt werden kann. Ein in diesem Zusammenhang omnipräsentes Thema ist oftmals die Finanzierung. Da die Kosten für eine angemessene Pflege das zur Verfügung stehende Einkommen der pflegebedürftigen Person regelmäßig übersteigen, sind es meist die Abkömmlinge, also Kinder oder Enkel, die die nicht gedeckten Kosten für die Pflege übernehmen müssen, sog. „Elternunterhalt“.
Die bisherigen Freibeträge beliefen sich auf 1.800 EUR für Alleinstehende bzw. 3.550 EUR für Verheiratete und wurden von dem sog. Mittelstand schnell erreicht. So geschah häufig das, was sich keiner in der Familie wünscht und die meist gesundheitlich angeschlagene pflegebedürftige Person schon gar nicht braucht: Unterhaltszahlungen, die schnell zum finanziellen Problem werden können und Streitigkeiten innerhalb der Familie. Letzteres insbesondere deshalb, weil die gesetzlichen Vorschriften auch die (mittelbare) Inanspruchnahme von angeheirateten Schwiegerkindern vorsahen.
Angehörigen-Entlastungsgesetz hebt Einkommensgrenze auf 100.000 EUR
Das im Januar 2020 in Kraft getretene Angehörigen-Entlastungsgesetz hebt die Einkommensgrenze für Unterhaltspflichtige auf 100.000 EUR brutto an. Damit werden die bisherigen Freibeträge deutlich angehoben und die Mittelschicht erheblich entlastet. Auch die geschilderte Schwiegerkind-Problematik wird entschärft. Abweichend von der bisherigen Regelung soll das Familieneinkommen, und damit auch das Einkommen des Schwiegerkindes, nur dann berücksichtigt werden, wenn der zum Unterhalt Verpflichtete, also das Kind, selbst die Einkommensgrenze von 100.000 EUR überschreitet.
Was wird in die neue 100.000 EUR-Grenze alles eingerechnet?
Die 100.000 EUR-Grenze erfasst das gesamte Jahresbruttoeinkommen. Dazu zählen neben dem normalen Gehalt auch Einkünfte aus Vermietung, Verpachtung oder Wertpapierhandel.
Bereits vorhandenes Vermögen wird nicht berücksichtigt.
Was muss nun unternommen werden?
Fazit
Grundsätzlich ist das Angehörigen-Entlastungsgesetz eine echte Entlastung für den Mittelstand und damit durchaus zu begrüßen. Meines Erachtens wird sich aber zeigen, ob die Konsequenzen, die diese Neuregelung mit sich bringt, mittel- und langfristig finanzierbar und zu bewerkstelligen sein werden. Schließlich dürfte mit einem Anstieg der Pflegeheimunterbringung zu rechnen sein, was insbesondere vor dem Hintergrund des Pflegekräftemangels derzeit problematisch sein dürfte.
Bei Fragen zu diesem Artikel oder dem Thema Elternunterhalt berate ich Sie gerne.
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