Qualität durch Fortbildung und Spezialisierung – dieses Motto verfolge ich bereits seit Beginn meiner Tätigkeit als Rechtsanwältin.
Mit der Absolvierung des Lehrgangs zum Fachanwalt für Familienrecht kann ich diesem Motto auch durch einen entsprechenden Titel Ausdruck verschaffen.
Das anwaltliche Berufsrecht sieht vor, dass neben der Absolvierung eines theoretischen Lehrgangs mit Abschlussklausuren auch ein Nachweis über die praktischen Erfahrungen erbracht werden muss. Dank meiner frühen Spezialisierung auf das Familienrecht waren die insgesamt 120 nachzuweisenden Fälle im Familienrecht innerhalb drei Jahren keine hohe Hürde.
Nun heißt es abwarten, bis die zuständige Rechtsanwaltskammer mir den Titel Fachanwalt für Familienrecht auf offiziell verleiht. Ich bin guter Dinge, dass dies nur noch wenige Wochen dauern wird.