Anmeldung einer Wort-Bildmarke: Tatsächlicher Mehrwert oder doch nur nice-to-have?

Medienrecht - Rechtsanwalt Wack - Mandelbachtal / Saarbrücken

Die Antwort auf diese Frage ist komplexer und umfassender als es auf den ersten Blick scheint, da sowohl finanzielle, juristische sowie marketingtechnische Aspekte zu beachten und in die Entscheidung mit einzubeziehen sind. Ob eine Eintragung letztlich sinnvoll ist oder nicht, hängt vom Einzelfall und den Zielen, die das einzelne Unternehmen verfolgt, ab.

I. WAS IST EINE (WORT-/BILD) MARKE?

Nach der Definition im Markengesetz (MarkenG) sind Marken alle Zeichen, die geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen eines anderen Unternehmens zu unterscheiden. Unterschieden wird dabei zwischen reinen Wortmarken, Bildmarken und Wort-/ Bildmarken. Wort-/ Bildmarken sind eine besondere Form einer Marke. Sie bestehen aus einer Kombination von Wort- und Bildbestandteilen, oder aus Wörtern, die grafisch gestaltet sind.

Da der Gesetzgeber an eine eintragungsfähige Marke strenge Anforderungen stellt, hat bei Weitem nicht jede Bezeichnung das Zeug zu einer eintragungsfähigen Marke. Im Einzelfall kann die Eintragung einer Wort-/Bildmarke ein wertvoller „Joker“ sein, sofern die bloße Dienstleistung oder Ware an sich aus bestimmten Gründen nicht eintragungsfähig ist.

So sind z.B. lediglich beschreibende Bezeichnungen nicht als Marke schutzfähig. Die Dienstleistung „Unternehmensberatung“ wäre als Wortmarke nicht eintragungsfähig, weil „Unternehmensberatung“ die angebotene Dienstleistung bloß beschreibt und ein Freihaltebedürfnis für die Allgemeinheit besteht. Würde man die Bezeichnung „Unternehmensberatung“ allerdings um ein grafisches Element erweitern, welches an sich bereits eine gewissen Schöpfungshöhe erreicht, kann eine Eintragung der Marke als Wort-/ Bildmarke unter Umständen doch noch in Betracht kommen und als Schutz Ihrer Dienstleistung, Ware oder Ihres Unternehmens dienen.

II. MOTIVE FÜR EINE EINTRAGUNG

Während die soeben aufgezeigte „Joker-Lösung“ sicherlich ein Motiv sein kann, was eine Eintragung sinnvoll macht, sind daneben noch einige andere Beweggründe vorstellbar.

1. PROFESSIONALITÄT

So erweckt eine eingetragene Wort-/Bildmarke beim angesprochenen Verkehrskreis, Mitbewerbern oder Geschäftspartnern stets die Assoziation von „Professionalität“. Dies kann mittel- und langfristig zu Geschäftsbeziehungen führen, die für Ihr Unternehmen wertvoll und vielversprechend sind. Insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen sollten diesen Faktor in Ihre Überlegungen einbeziehen. So kann die Eintragung einer Marke gerade kleinen Unternehmen dazu verhelfen, nach außen als konkurrenzfähiges und professionelles Unternehmen wahrgenommen zu werden – auch wenn sich dahinter vielleicht nur ein „zwei-Mann-Betrieb“ verbirgt.

2. SCHUTZ DES EIGENEN PRODUKTS

Darüber hinaus kann Ihnen eine Wort-/ Bildmarke helfen, Wettbewerber auf Abstand zu halten und Ihr eigenes Produkt bzw. Dienstleistung zu schützen.

Auch wenn eine Unternehmens- oder Produktbezeichnung grundsätzlich auch durch die geschäftsmäßige Verwendung nach einer Zeit einen markenähnlichen Schutzstatus erreichen kann, ersetzt dies nicht die Eintragung als Marke. Markenrechte gelten aus rechtlicher Sicht als sog. „starke“ Rechte. Als Inhaber einer Marke, der über entsprechende Legitimationspapiere verfügt, können unter Umständen auftretende Rechtsstreitigkeiten in vielen Fällen im Keim erstickt werden. Dies kann Ihnen mittel- und langfristig immense Rechtsverfolgungskosten und vor allem Nerven sparen.

III. LOHNT SICH DER FINANZIELLE AUFWAND?

Auch wenn eine Markeneintragung bzw. eine professionelle Beratung mit gewissen Kosten verbunden ist, empfehle ich Ihnen dennoch, nicht allein die finanzielle Frage zu fokussieren. Viel komplizierter und um ein Vielfaches teurer als eine Markeneintragung inklusive Beratung wird es nämlich dann, wenn Sie durch die Nutzung einer bestimmten Bezeichnung Markenrechte anderer Mitbewerber verletzen. Gerade bei gewerblicher Verwendung eines bereits existierenden Zeichens ist die Gefahr abgemahnt zu werden extrem hoch. Die Streitwerte für solche Verfahren können dabei schnell im sechsstelligen Bereich liegen und dementsprechend mit hohen Schadensersatzforderungen und Rechtsanwaltskosten einhergehen. Um diese Kosten zu vermeiden, empfehle ich Ihnen dringend, sich vor Verwendung einer Bezeichnung als Marke mit der Bezeichnung intensiv auseinander zu setzen. Auch wenn die eigene Recherche im Internet den Rat eines Markenrechtsspezialisten nicht ersetzen kann, können eigene Internetrecherchen z.B. auf der Website des Deutschen Patent- und Markenamtes (www.dpma.de) eine erste Tendenz anzeigen. Rechtsanwältin Sabrina Diel, die sich bereits seit ihrer praktischen Ausbildung intensiv mit dem gewerblichen Rechtsschutz und dem Markenrecht beschäftigt, steht Ihnen für sämtliche Fragen aus diesem Themengebiet zur Verfügung. Kontaktieren Sie sie noch heute, um einen Termin für Ihre persönliche Beratung zu vereinbaren.