Rechtsrat bei Ehescheidung im Saarland

Familienrecht - Rechtsanwalt Wack - Mandelbachtal / Saarbrücken

Das Rechtsgebiet des Familienrechts hat viele Facetten und Teilgebiete. Ein Kernbereich, ist die Ehescheidung, mit den damit verbundenen Teilbereichen Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich und Unterhalt.

Erstberatung

Der erste Kontakt zwischen Mandant und Anwalt findet üblicherweise kurz nach einer erfolgten Trennung statt. In einem ersten Beratungsgespräch nehme ich mir regelmäßig sehr viel Zeit, die aktuelle tatsächliche Situation meiner Mandanten zu erfassen. Sie erhalten darüber hinaus eine Vielzahl von Informationen, die im Zusammenhang mit Ihrer Trennung wichtig sind. 

Bereits in diesem Termin nehme ich eine erste Einschätzung zur Höhe von Trennungsunterhalt. Um Ihnen hier verlässliche Auskünfte geben zu können, ist es wichtig, dass mir bereits in unserem ersten Termin einschlägige Unterlagen mitbringen. Welche Unterlagen genau erforderlich sind, können Sie der Checkliste „Ehescheidung“ entnehmen. 

Trennung

Um geschieden werden zu können, bedarf es zunächst einer Trennung im Sinne des § 1567 BGB. Üblicherweise geschieht dies dadurch, dass einer der Ehegatten aus der gemeinsamen Wohnung auszieht. Sollte ein Auszug zunächst nicht gewünscht oder nicht möglich sein, ist grundsätzlich auch die räumliche und persönliche Trennung innerhalb der Ehewohnung möglich. Umgangssprachlich ist dieser Vorgang als die „Trennung von Tisch und Bett“ bekannt. In jedem Fall sollte das Trennungsdatum schriftlich festgehalten werden. Nach Ablauf eines Trennungsjahres können Sie dann geschieden werden, wobei der Antrag auf Ehescheidung bei dem jeweils zuständigen Familiengericht im Saarland bereits 8-10 Wochen vor Ablauf des Trennungsjahres gestellt werden kann. 

Die Trennungszeit kann und sollte von Ihnen genutzt werden, um die sog. Folgesachen einer Scheidung zu klären. 

Hierzu gehören Themen wie Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt, Zugewinn, Versorgungsausgleich, Ehewohnung, Hausrat und schließlich auch Kindesunterhalt oder das Sorgerecht für gemeinsame Kinder. 

Selbstverständlich gibt es die Möglichkeit, all diese Themen gerichtlich klären zu lassen. Dies ist in den meisten Fällen jedoch nicht nötig. Sofern es das zwischenmenschliche Verhältnis der Beteiligten hergibt, besteht die Möglichkeit, die meisten Folgesachen bereits vor der Scheidung einvernehmlich und außergerichtlich zu regeln.

Ehescheidungsverfahren

Am Ende der Trennungszeit steht schließlich die Ehescheidung. Diese erfolgt zwingend vor dem zuständigen Familiengericht. Die Verfahrensdauer in derartigen Verfahren ist stark schwankend. Im Durchschnitt können Sie von drei bis vier Monaten ausgehen. Bitte beachten Sie, dass für Ehescheidungsverfahren Anwaltszwang gilt.

Sprechen Sie mich gerne an. Ich vertrete Mandanten aus dem Saarland, auf Wunsch auch im gesamten Bundesgebiet. 

Ihre Kanzlei für Ehescheidung im Saarland

Rechtsanwältin Sabrina Wack